Ihr Anwalt für alle Fälle!

ÜBER UNS

Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl, akademisch geprüfter Versicherungskaufmann, gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger, kann auf mehrjährige Versicherungs- und Bankentätigkeit im In- und Ausland zurückblicken. Er ist in Österreich seit 1989 eingetragener Anwalt. Er leitet in Österreich die Vogl Rechtsanwalt GmbH, welche zu den führenden Anwaltsunternehmen Westösterreichs gehört. In Liechtenstein ist Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl seit 2014 eingetragener Anwalt mit Vollberechtigung. Mag. Dr. Vogl gehört keiner Interessensvereinigung an. Er hat weder mit Versicherungen, noch mit Banken, Treuhandbüros, Wertpapierdienstleistern, Vermögensberatern etc. irgendeine Vertrags- oder Kooperationsvereinbarung. Mag. Dr. Vogl ist daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die vorgenannten Institutionen und Personen vollkommen konflikt- und kollisionsfrei.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bei Versicherungen, Banken und als selbstständiger Anwalt hat sich Mag. Dr. Vogl im Versicherungs-, Bankenrecht, aber auch bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Treuhänder und gegen die obgenannten Personen entsprechendes Spezialwissen angeeignet. Mag. Dr. Vogl verfügt über ein Netzwerk von hervorragenden Sachverständigen, welche unterstützend zur Seite stehen. Weiters besteht eine enge Kooperation im Unternehmensverbund mit der Vogl Rechtsanwalt GmbH bei der mehr als 10 spezialisierte juristische Mitarbeiter tätig sind. Hierbei kann jederzeit auf den Support dieser Anwaltsfirma zurückgegriffen werden.

ÜBER UNS

Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl, akademisch geprüfter Versicherungskaufmann, gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger, kann auf mehrjährige Versicherungs- und Bankentätigkeit im In- und Ausland zurückblicken. Er ist in Österreich seit 1989 eingetragener Anwalt. Er leitet in Österreich die Vogl Rechtsanwalt GmbH, welche zu den führenden Anwaltsunternehmen Westösterreichs gehört. In Liechtenstein ist Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl seit 2014 eingetragener Anwalt mit Vollberechtigung. Mag. Dr. Vogl gehört keiner Interessensvereinigung an. Er hat weder mit Versicherungen, noch mit Banken, Treuhandbüros, Wertpapierdienstleistern, Vermögensberatern etc. irgendeine Vertrags- oder Kooperationsvereinbarung. Mag. Dr. Vogl ist daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die vorgenannten Institutionen und Personen vollkommen konflikt- und kollisionsfrei.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bei Versicherungen, Banken und als selbstständiger Anwalt hat sich Mag. Dr. Vogl im Versicherungs-, Bankenrecht, aber auch bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Treuhänder und gegen die obgenannten Personen entsprechendes Spezialwissen angeeignet. Mag. Dr. Vogl verfügt über ein Netzwerk von hervorragenden Sachverständigen, welche unterstützend zur Seite stehen. Weiters besteht eine enge Kooperation im Unternehmensverbund mit der Vogl Rechtsanwalt GmbH bei der mehr als 10 spezialisierte juristische Mitarbeiter tätig sind. Hierbei kann jederzeit auf den Support dieser Anwaltsfirma zurückgegriffen werden.

HONORAR

Unsere Entlohnung beruht grundsätzlich auf einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • tariflich, gesetzlich festgesetztes Honorar
  • Stundenhonorar
  • Pauschalhonorar

Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen wir größten Wert auf Transparenz. Sie sind jederzeit über Art und Umfang unserer Leistungen informiert. Zwischenabrechnungen können in beliebigen Abständen, jedenfalls zeitnah erstellt werden.

Bei allen Varianten, welche oben beschrieben werden, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Falls Sie sich einen Prozess nicht leisten können oder wollen, besteht die Möglichkeit, Ihren Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen wir selbstverständlich auch für Sie.

HONORAR

Unsere Entlohnung beruht grundsätzlich auf einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • tariflich, gesetzlich festgesetztes Honorar
  • Stundenhonorar
  • Pauschalhonorar

Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen wir größten Wert auf Transparenz. Sie sind jederzeit über Art und Umfang unserer Leistungen informiert. Zwischenabrechnungen können in beliebigen Abständen, jedenfalls zeitnah erstellt werden.

Bei allen Varianten, welche oben beschrieben werden, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Falls Sie sich einen Prozess nicht leisten können oder wollen, besteht die Möglichkeit, Ihren Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen wir selbstverständlich auch für Sie.

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

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SPEZIALGEBIETE

SPEZIALGEBIETE

VERSICHERUNGSRECHT

Wir sind auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechtes mit Spezialkenntnissen ausgestattet. In der Vergangenheit haben wir weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt. Der größte Teil der Prozesse endeten für die Anleger äußerst zufriedenstellend. Die Anfechtungsmöglichkeiten eines Lebensversicherungsvertrages sind vielfältig. Sie reichen von falschen, frivolen Versprechungen bis zur mangelnden Belehrung über das Rücktrittsrecht. Mit wenigen Ausnahmen konnten sämtliche Prozesse zur vollsten Zufriedenheit der Klienten abgeführt werden.

BANKENHAFTUNG

Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Bankkunde und Bank entstehen naturgemäß Kommunikationsdefizite. Mitunter führt dies zu einem beträchtlichen Schaden für den Kunden. Mitunter halten sich Banken auch nicht an Vereinbarungen. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen Banken schlichtweg Fehler machen. Im Regelfall kommt ein Bankkunde nur dann zu seinem Recht, wenn er zu Gericht schreitet. Jedenfalls ist es uns in der Vergangenheit nur in einer verschwindenden Minderzahl der Fälle gelungen, eine Bank außergerichtlich zu einer Zahlung zu bewegen.

UNTREUE | VERUNTREUUNG | BETRUG

Liechtenstein ist ein Finanzplatz und ein Tax Heaven. An solchen Orten ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös. Allerdings sind solche Orte auch ein Platz für einige, äußerst wenige, schwarze Schafe. Immer wieder haben wir mit Betrugsfällen zu tun. In solchen Fällen ist grundsätzlich Eile geboten. Eile deshalb, weil sich das zur Seite gebrachte Vermögen rapid verringert.

STRAFVERFAHREN

Wir vertreten grundsätzlich keine Straftäter, welche sich am Vermögen ihrer Kunden vergangen haben. Allerdings vertreten wir eine Vielzahl von Geschädigten in Strafverfahren als Privatbeteiligte (Nebenkläger). Angesichts der oft komplexen, intransparenten und schlecht dokumentierten Situationen ist es für die Staatsanwälte schwer, geschickte Betrüger zu fassen.  Wir als sachkundige Anwälte sind in der Lage, im Strafverfahren Aspekte aufzuzeigen, welche zu einer Verurteilung in der Hauptsache und zu einer Verurteilung zum Geldersatz führen.

VERSICHERUNGSRECHT

Wir sind auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechtes mit Spezialkenntnissen ausgestattet. In der Vergangenheit haben wir weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt. Der größte Teil der Prozesse endeten für die Anleger äußerst zufriedenstellend. Die Anfechtungsmöglichkeiten eines Lebensversicherungsvertrages sind vielfältig. Sie reichen von falschen, frivolen Versprechungen bis zur mangelnden Belehrung über das Rücktrittsrecht. Mit wenigen Ausnahmen konnten sämtliche Prozesse zur vollsten Zufriedenheit der Klienten abgeführt werden.

BANKENHAFTUNG

Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Bankkunde und Bank entstehen naturgemäß Kommunikationsdefizite. Mitunter führt dies zu einem beträchtlichen Schaden für den Kunden. Mitunter halten sich Banken auch nicht an Vereinbarungen. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen Banken schlichtweg Fehler machen. Im Regelfall kommt ein Bankkunde nur dann zu seinem Recht, wenn er zu Gericht schreitet. Jedenfalls ist es uns in der Vergangenheit nur in einer verschwindenden Minderzahl der Fälle gelungen, eine Bank außergerichtlich zu einer Zahlung zu bewegen.

UNTREUE
VERUNTREUUNG
BETRUG

Liechtenstein ist ein Finanzplatz und ein Tax Heaven. An solchen Orten ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös. Allerdings sind solche Orte auch ein Platz für einige, äußerst wenige, schwarze Schafe. Immer wieder haben wir mit Betrugsfällen zu tun. In solchen Fällen ist grundsätzlich Eile geboten. Eile deshalb, weil sich das zur Seite gebrachte Vermögen rapid verringert.

STRAFVERFAHREN

Wir vertreten grundsätzlich keine Straftäter, welche sich am Vermögen ihrer Kunden vergangen haben. Allerdings vertreten wir eine Vielzahl von Geschädigten in Strafverfahren als Privatbeteiligte (Nebenkläger). Angesichts der oft komplexen, intransparenten und schlecht dokumentierten Situationen ist es für die Staatsanwälte schwer, geschickte Betrüger zu fassen.  Wir als sachkundige Anwälte sind in der Lage, im Strafverfahren Aspekte aufzuzeigen, welche zu einer Verurteilung in der Hauptsache und zu einer Verurteilung zum Geldersatz führen.

MASSENKLAGEN

Aufgrund des Supportes der Vogl Rechtsanwalt GmbH und einem eigens von uns angestellten IT-Technikers sind wir in der Lage, eine große Anzahl von Geschädigten in einer Sache effizient zu vertreten. Es ist keine Seltenheit, dass wir über 1000 Geschädigte in einer Sache vertreten. Dies ist nur aufgrund des hohen Automatisierungsgrades und den Tools von Legal Tech möglich. Auch bei der Vertretung einer großen Anzahl von Geschädigten ist es uns daher möglich, die Geschädigten stets auf dem Laufenden zu halten.

KÖRPERSCHAFTSRECHT

Seit Jahren sind wir in den Bereichen des Stiftungs-, Trust-, Anstalts- sowie im allgemeinen Gesellschaftsrecht tätig. Unsere Vertretungsleistungen beinhalten insbesondere die Umsetzung des Willens von Personen unter Berücksichtigung der steuerlichen Maßgeblichkeiten, insbesondere der Doppelbesteuerungsabkommen.

Ein Spezialgebiet von Mag. Dr. Vogl ist auch die Verfolgung von Mandatsverantwortlichen, Stiftungsräten, Trustees. Zahlreiche Settlors, Begünstigte (Benecitiants) und Stifter wurden bei Meinungsdifferenzen mit ihren Treuhändern bereits erfolgreich unter Wahrung vollster Diskretion vertreten.

RECHTSSCHUTZ | PROZESSFINANZIERUNG

Aufgrund des niederen Zinsumfeldes sind die Gewinnmargen der Rechtsschutzversicherer jahrelang gesunken. Dies führt naturgemäß zu einer strengeren Liquidierungspraxis.

Da wir mit keiner Rechtsschutzversicherung irgendwelche Vereinbarungen haben, scheuen wir uns nicht, Rechtsschutzversicherer zu klagen, falls sie die Deckung für einen Rechtsstreit ablehnen. Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl, aber auch die in Kooperation mit uns stehende Vogl Rechtsanwalt GmbH, hat ständig mehr als 100 Rechtsschutzdeckungsprozesse behängen.

Ein Großteil dieser Prozesse wird gewonnen. Bei der Verfolgung von Ansprüchen ist ein Kunde oft in einem Dilemma. Er hat schon Geld verloren, soll nochmals Geld nachschießen, obwohl er nicht weiß, ob die Rechtsverfolgung zum Erfolg führt.

Weiters tritt das Problem auf, dass ihn auch die Rechtsschutzversicherung im Stich lässt. Für diese Fälle bieten sich Prozessfinanzierer an. Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache einen gewissen Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen sie das gesamte Prozesskostenrisiko.

Mit einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass ihnen ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

MASSENKLAGEN

Aufgrund des Supportes der Vogl Rechtsanwalt GmbH und einem eigens von uns angestellten IT-Technikers sind wir in der Lage, eine große Anzahl von Geschädigten in einer Sache effizient zu vertreten. Es ist keine Seltenheit, dass wir über 1000 Geschädigte in einer Sache vertreten. Dies ist nur aufgrund des hohen Automatisierungsgrades und den Tools von Legal Tech möglich. Auch bei der Vertretung einer großen Anzahl von Geschädigten ist es uns daher möglich, die Geschädigten stets auf dem Laufenden zu halten.

KÖRPERSCHAFTSRECHT

Seit Jahren sind wir in den Bereichen des Stiftungs-, Trust-, Anstalts- sowie im allgemeinen Gesellschaftsrecht tätig. Unsere Vertretungsleistungen beinhalten insbesondere die Umsetzung des Willens von Personen unter Berücksichtigung der steuerlichen Maßgeblichkeiten, insbesondere der Doppelbesteuerungsabkommen.

Ein Spezialgebiet von Mag. Dr. Vogl ist auch die Verfolgung von Mandatsverantwortlichen, Stiftungsräten, Trustees. Zahlreiche Settlors, Begünstigte (Benecitiants) und Stifter wurden bei Meinungsdifferenzen mit ihren Treuhändern bereits erfolgreich unter Wahrung vollster Diskretion vertreten.

RECHTSSCHUTZ |
PROZESSFINANZIERUNG

Aufgrund des niederen Zinsumfeldes sind die Gewinnmargen der Rechtsschutzversicherer jahrelang gesunken. Dies führt naturgemäß zu einer strengeren Liquidierungspraxis.

Da wir mit keiner Rechtsschutzversicherung irgendwelche Vereinbarungen haben, scheuen wir uns nicht, Rechtsschutzversicherer zu klagen, falls sie die Deckung für einen Rechtsstreit ablehnen. Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl, aber auch die in Kooperation mit uns stehende Vogl Rechtsanwalt GmbH, hat ständig mehr als 100 Rechtsschutzdeckungsprozesse behängen.

Ein Großteil dieser Prozesse wird gewonnen. Bei der Verfolgung von Ansprüchen ist ein Kunde oft in einem Dilemma. Er hat schon Geld verloren, soll nochmals Geld nachschießen, obwohl er nicht weiß, ob die Rechtsverfolgung zum Erfolg führt.

Weiters tritt das Problem auf, dass ihn auch die Rechtsschutzversicherung im Stich lässt. Für diese Fälle bieten sich Prozessfinanzierer an. Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache einen gewissen Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen sie das gesamte Prozesskostenrisiko.

Mit einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass ihnen ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

Mit Sicherheit die richtige Rechtsberatung für Ihre Bedürfnisse!

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