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Handeln Politiker im Sinne der Lebensversicherungen?

August 2019

Oft, auch aufgrund jüngster Ereignisse, fragen wir uns, ob sich Politiker von Finanzmagnaten und Großunternehmen beeinflussen lassen. Selbst bei oberflächlicher Betrachtung fällt auf, dass manche Initiativ-Anträge, also Gesetzesvorlagen von Politikern, nicht für den Bürger, sondern für Aktionäre von großen Unternehmen gemacht werden.

Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen gekappt

Bei Lebensversicherungen hat der EuGH (der Europäische Gerichtshof) ausgesprochen, dass jeder von einer Lebensversicherung zurücktreten kann, wenn er bei Abschluss nicht richtig und vollständig belehrt wurde.

Die Lebensversicherer haben sich auf einfache Weise der Politiker bedient. Zwei Politiker brachten im Parlament einen sogenannten Initiativ-Antrag ein. Dieser muss nicht in den Ausschüssen geprüft werden. Kurzerhand wurde beschlossen, dass ein Rücktritt von Lebensversicherungen, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden, nicht mehr möglich ist.

Man hat daher die Möglichkeit eines Rücktritts für Millionen von Versicherungsnehmern einfach abgeschnitten.

Es bleibt ein schaler Nachgeschmack. Haben Lebensversicherer, Banken etc. Politiker gekauft? Es gilt die Unschuldsvermutung…

Die Kanzlei Vogl berät Sie zum Rücktritt aus Lebensversicherung

Als Experte für Versicherungsrecht stehen wir Ihnen auch bei rechtlichen Streitigkeiten mit Lebensversicherungen zur Seite. Wir führen bereits Prozesse gegen namhafte Lebensversicherer und treten auf dem Gebiet für eine große Zahl an Mandanten ein. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen dazu.

Handeln Politiker im Sinne der
Lebensversicherungen?

Oft, auch aufgrund jüngster Ereignisse, fragen wir uns, ob sich Politiker von Finanzmagnaten und Großunternehmen beeinflussen lassen. Selbst bei oberflächlicher Betrachtung fällt auf, dass manche Initiativ-Anträge, also Gesetzesvorlagen von Politikern, nicht für den Bürger, sondern für Aktionäre von großen Unternehmen gemacht werden.

Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen gekappt

Bei Lebensversicherungen hat der EuGH (der Europäische Gerichtshof) ausgesprochen, dass jeder von einer Lebensversicherung zurücktreten kann, wenn er bei Abschluss nicht richtig und vollständig belehrt wurde.

Die Lebensversicherer haben sich auf einfache Weise der Politiker bedient. Zwei Politiker brachten im Parlament einen sogenannten Initiativ-Antrag ein. Dieser muss nicht in den Ausschüssen geprüft werden. Kurzerhand wurde beschlossen, dass ein Rücktritt von Lebensversicherungen, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden, nicht mehr möglich ist.

Man hat daher die Möglichkeit eines Rücktritts für Millionen von Versicherungsnehmern einfach abgeschnitten.

Es bleibt ein schaler Nachgeschmack. Haben Lebensversicherer, Banken etc. Politiker gekauft? Es gilt die Unschuldsvermutung…

Die Kanzlei Vogl berät Sie zum Rücktritt aus Lebensversicherung

Als Experte für Versicherungsrecht stehen wir Ihnen auch bei rechtlichen Streitigkeiten mit Lebensversicherungen zur Seite. Wir führen bereits Prozesse gegen namhafte Lebensversicherer und treten auf dem Gebiet für eine große Zahl an Mandanten ein. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen dazu.