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KANN ODER SOLL ICH MEINE LEBENSVERSICHERUNG KÜNDIGEN?

April 2017

Sehr geehrte Mandantschaft

Wir erhalten vermehrt Anfragen, ob Lebensversicherungen gekündigt werden können / sollten.

Hierzu ist zu sagen:

  • Für die Verfolgung Ihrer Ansprüche macht es keinen Unterschied, ob die Lebensversicherung aufrecht ist oder nicht.
  • Wenn man jedoch bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche nicht durchdringt, muss bei einer Auflösung vor 10 Jahren Laufzeit 7% Versicherungssteuer, welche in den einbezahlten Beträgen enthalten ist, nachbezahlt werden. In € 10.000,00 eingezahlter Prämie, sind € 654,00 Versicherungssteuer enthalten.
  • Da Lebensversicherer im Regelfall in den letzten 2–3 Jahren der Laufzeit bei der fondsgebundenen Lebensversicherung mehr als 7% vernichten, wird sich eine Aufkündigung bis Ende des 7./8. Jahres der Vertragslaufzeit rechnen.
  • Bei Verträgen, die ab dem 01.03.2014 abgeschlossen wurden, beträgt die Behaltefrist sogar 15 Jahre. Bei solchen Verträgen wird sich die Kündigung trotz Nachzahlungspflicht von 7% wohl immer rechnen.

Die Angelegenheit ist nunmehr voll am Laufen. Wie sie enden wird, kann bedauerlicherweise nicht vorausgesagt werden. Allerdings sind wir zuversichtlich.

In der Vergangenheit ist es uns immer noch gelungen, für die von uns zahlreich vertretenen Geschädigten einen Vergleich herbeizuführen. Zu bedenken ist jedoch, dass Versicherungen in der Regel „bis zur letzten Patrone“ kämpfen.

v 846/16 ok, 05.04.2017

Wir kämpfen weiter.

EIN UNGLÜCK KOMMT SELTEN ALLEIN

Bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2013 erlitt Herr N. schwerste Verletzungen. Durch die Verletzungen drohte ihm sogar der Verlust eines Beines. Selbst nach zwölf Operationen in Vollnarkose und zahlreichen Therapien ist immer noch nicht klar, ob er sein Bein behalten oder verlieren wird.

Gleich nach dem Unfall wandte sich seine Frau an einen Anwalt und beauftragte ihn damit, die Ansprüche gegen die private Unfallversicherung geltend zu machen. Des Weiteren sollte der Anwalt auch alle zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstentgang oder Pflegekosten einfordern.

Gleichzeitig wurde ebenso der Versicherungsmakler verständigt, damit auch er die Unfallversicherungsansprüche geltend macht. Damit begann die juristische Tragödie und nahm ihren leidvollen Lauf.

Ansprüche auf dauernde Invalidität müssen in der Unfallversicherung binnen 15 Monaten geltend gemacht werden. Doch in diesem Falle wurde dies gar nicht gemeldet: Der Anwalt ging davon aus, dass der Makler die Meldung macht. Der Makler ging jedoch davon aus, dass der Anwalt die Ansprüche geltend macht. Hinzu kam, dass der Schwerverletzte, angesichts seiner finanziellen Verhältnisse, eine viel zu niedrige Versicherungssumme hatte.

Der Anwalt gab schließlich, aufgrund seines Fehlverhaltens und dem daraus entstandenen Interessenskonflikt, die Vertretung des Schwerverletzten ab.

Der Geschädigte nahm mit uns Kontakt auf, da sowohl der Erstanwalt als auch der Makler zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Doch schuldig wollte keiner der beiden sein: Jeder schob die Schuld auf den anderen. Nach einiger Verfahrensdauer gelang es letztlich einen Vergleich abzuschließen. Mit diesem Vergleich bekam der geschädigte Schwerverletzte wenigstens die entgangenen Ansprüche aus der Unfallversicherung.

Da der Anwalt über zwei Jahre lang versuchte, einen außergerichtlichen Vergleich der Schadenersatzansprüche herbeizuführen, entstanden erhebliche Vertretungskosten. Der Erstanwalt forderte vom Schwerverletzten über 30.000 Euro. Eine erhebliche Summe für zweieinhalb Jahre wenig sinnhafter Bemühungen, da die Chancen auf eine Einigung nicht vorhanden waren. Denn der Schwerverletzte ist Freiberufler. Bei diesen zahlen Versicherungen die Verdienstentgangsansprüche grundsätzlich nicht ohne Urteil.

Zwischenzeitlich wütet auch der Schadenersatzprozess mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung. Bereits drei Gutachten zur Höhe des Schmerzensgeldes wurden eingeholt. Mittlerweile zeigte die gegnerische Haftpflichtversicherung endlich Vergleichsbereitschaft. Sollte der Vergleich gelingen, wird es auch möglich sein, mit dem Voranwalt über seine Kosten eine Lösung zu finden.

Es ist unglaublich, dass ein Mensch, der einen schweren Unfall überlebt und aus seinem gewohnten Leben gerissen wird, da er um den Verlust seines Beines fürchten muss, ein halbes Jahrzehnt um seine berechtigten Ansprüche kämpfen muss. Finanziell erschwerend kommt hinzu, dass er seinen Beruf nur noch eingeschränkt ausüben kann.

Die Ursache liegt wohl darin, dass Versicherer die Auszahlung berechtigter Ansprüche mit allen Mitteln verzögern. Als Argument für die Verzögerung bekommt man nur zu hören, dass die Angelegenheit ja geprüft werden müsse. Dies ist jedoch nur ein Scheinargument. Die Ansprüche des Schwerverletzten hätten bereits längst beurteilt werden müssen.

Wir kämpfen weiter.