Project Description

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 4
31. März 2017

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Da Sie in der Angelegenheit „Anfechtung – Rücktritt – Lebensversicherung“ schon länger ohne Nachricht geblieben sind, gestatten wir uns, Sie wie folgt zu informieren.

  1. Uns stehen umfangreiche Gutachten zur Frage des Rücktrittes infolge mangelhafter Belehrung über das Rücktrittsrechtes zur Verfügung. Das Rücktrittsrecht kann aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, Konsumentenschutzgesetzes, Kapitalmarktgesetzes und allenfalls weiteren Gesetzen ausgeübt werden.
    Nach unseren Einschätzungen haben die Versicherer Ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht Genüge getan. Selbst bei formal richtiger Belehrung kommt es auf den Zeitpunkt der Belehrung an, des Weiteren darf nach unserer Ansicht die Belehrung nicht im Kleingedruckten verschwinden.
  2. Zwischenzeitlich liegen vom BGH (Deutschland), vom OGH (Liechtenstein) sowie von den Gerichten erster Instanz in Österreich zahlreiche Entscheidungen vor. Die Entscheidungen müssen durchaus differenziert betrachtet werden. Dem Rücktrittsbegehren wurde meistens entweder aus materiellen Gründen (falsche Belehrung) oder aus formellen Gründen (keine besondere Hervorhebung etc) Folge gegeben.

Fraglich ist jedoch nach wie vor, was nach der österreichischen Rechtslage im Falle eines berechtigten Rücktrittes gefordert werden kann. Hier spannen sich die Meinungen über einen sehr weiten Bogen.

Nicht alle Versicherer sind untereinander vernetzt. Um den Versicherern die Möglichkeit zu nehmen, mühelos in den Besitz entscheidender Informationen zu gelangen, verzichten wir vorerst auf eine detaillierte Darstellung unseres Standpunktes und des Standpunktes der diversen Versicherer. Jedenfalls kann gesagt werden, dass die Frage, was dem Versicherungsnehmer nach einem erfolgreichen Rücktritt zusteht, derzeit noch nicht endgültig beantwortet werden kann. Nach unseren Erfahrungen im Kampf gegen Lebensversicherungen muss damit gerechnet werden, dass die Aufarbeitung der Problematik noch einige Jahre dauern wird.

Wir haben in Liechtenstein aber auch in Österreich die Erfahrung gemacht, dass Prozesse, insbesondere dann, wenn von Versicherern alles Mögliche und Unmögliche eingewendet wird, bis zu EUR 250.000,00 kosten und bis zu 10 Jahren dauern.

In den Verfahren, welche wir angestrengt haben, steht der Prozess noch zu Beginn. In den meisten Fällen hat das Gericht einen Schriftsatzwechsel aufgetragen. Logischerweise machen es die Versicherer einem Kunden nicht leicht. Die Problematik der Fälle ist auch dadurch geprägt, dass Versicherer sich in der Vergangenheit oft geweigert haben, Unterlagen herauszugeben, Versicherer behaupten, über keine Unterlagen mehr zu verfügen etc. Es muss daher mühsam zunächst einmal die Erlangung der Unterlagen gerichtlich begehrt werden.

Zusammenfassung:

  • Nach unserer Einschätzung kann ein Rücktritt in den meisten Fällen erfolgreich ausgesprochen werden.
  • Was bei einem solchen Rücktritt für den Versicherungsnehmer herauskommt, lässt sich praktisch nicht prognostizieren. Es liegen zahlreiche Gutachten vor, welche jeweils das Gegenteil behaupten.
  • Über die Dauer der Auseinandersetzung mit der Versicherungswirtschaft kann seriöserweise kein Zeithorizont abgegeben werden. Falls die Versicherung ein Einsehen hat, unsere Kunden, bzw. der Prozessfinanzierer bereit sind, von Ihren berechtigten Forderungen gewisse Abstriche zu machen, könnte unter Umständen ein Vergleich gelingen. Jedenfalls sind wir in Verhandlungen mit den Anwälten der Versicherungen. Falls die Angelegenheit ausgestritten werden muss, ist mit einem sehr langen Zeitraum bis zur Beendigung der Angelegenheiten zu rechen.

Wir fühlen uns gegenüber unseren derzeitigen Mandanten (1.200), aber auch gegenüber zukünftigen Mandanten verpflichtet, eine realistische Stellungnahme abzugeben, die auf einer Erfahrung von drei Jahrzehnten beruht. Gleichzeitig möchten wir aber auch davor warnen, sich voreiligen Versprechungen hinzugeben. Die Erfahrung in der Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass sich Versicherer praktisch bis zur letzten Patrone wehren, bevor irgendetwas bezahlt wird. Dies gilt Insbesondere bei Massenschäden. Versicherer befürchten ja, wenn sie mit einem Teil der Geschädigten einen Vergleich abschließen, dass dann auch die anderen Geschädigten auf den Geschmack kommen.

Für unsere nächste Mandanteninformation haben wir den 01.06.2017 vorgemerkt. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Wir bitten auch um Verständnis, dass es uns aus organisatorischen Gründen aufgrund der massenhaft anfallenden Schäden nicht (immer) möglich ist, unsere Mandanten individuell auf dem Laufenden zu halten.

Bitte verfolgen Sie daher die Nachrichten auf unserer Homepage.

v 588/15 st, 31.03.2017

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 4
31. März 2017

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Da Sie in der Angelegenheit „Anfechtung – Rücktritt – Lebensversicherung“ schon länger ohne Nachricht geblieben sind, gestatten wir uns, Sie wie folgt zu informieren.

  1. Uns stehen umfangreiche Gutachten zur Frage des Rücktrittes infolge mangelhafter Belehrung über das Rücktrittsrechtes zur Verfügung. Das Rücktrittsrecht kann aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, Konsumentenschutzgesetzes, Kapitalmarktgesetzes und allenfalls weiteren Gesetzen ausgeübt werden.
    Nach unseren Einschätzungen haben die Versicherer Ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht Genüge getan. Selbst bei formal richtiger Belehrung kommt es auf den Zeitpunkt der Belehrung an, des Weiteren darf nach unserer Ansicht die Belehrung nicht im Kleingedruckten verschwinden.
  2. Zwischenzeitlich liegen vom BGH (Deutschland), vom OGH (Liechtenstein) sowie von den Gerichten erster Instanz in Österreich zahlreiche Entscheidungen vor. Die Entscheidungen müssen durchaus differenziert betrachtet werden. Dem Rücktrittsbegehren wurde meistens entweder aus materiellen Gründen (falsche Belehrung) oder aus formellen Gründen (keine besondere Hervorhebung etc) Folge gegeben.

Fraglich ist jedoch nach wie vor, was nach der österreichischen Rechtslage im Falle eines berechtigten Rücktrittes gefordert werden kann. Hier spannen sich die Meinungen über einen sehr weiten Bogen.

Nicht alle Versicherer sind untereinander vernetzt. Um den Versicherern die Möglichkeit zu nehmen, mühelos in den Besitz entscheidender Informationen zu gelangen, verzichten wir vorerst auf eine detaillierte Darstellung unseres Standpunktes und des Standpunktes der diversen Versicherer. Jedenfalls kann gesagt werden, dass die Frage, was dem Versicherungsnehmer nach einem erfolgreichen Rücktritt zusteht, derzeit noch nicht endgültig beantwortet werden kann. Nach unseren Erfahrungen im Kampf gegen Lebensversicherungen muss damit gerechnet werden, dass die Aufarbeitung der Problematik noch einige Jahre dauern wird.

Wir haben in Liechtenstein aber auch in Österreich die Erfahrung gemacht, dass Prozesse, insbesondere dann, wenn von Versicherern alles Mögliche und Unmögliche eingewendet wird, bis zu EUR 250.000,00 kosten und bis zu 10 Jahren dauern.

In den Verfahren, welche wir angestrengt haben, steht der Prozess noch zu Beginn. In den meisten Fällen hat das Gericht einen Schriftsatzwechsel aufgetragen. Logischerweise machen es die Versicherer einem Kunden nicht leicht. Die Problematik der Fälle ist auch dadurch geprägt, dass Versicherer sich in der Vergangenheit oft geweigert haben, Unterlagen herauszugeben, Versicherer behaupten, über keine Unterlagen mehr zu verfügen etc. Es muss daher mühsam zunächst einmal die Erlangung der Unterlagen gerichtlich begehrt werden.

Zusammenfassung:

  • Nach unserer Einschätzung kann ein Rücktritt in den meisten Fällen erfolgreich ausgesprochen werden.
  • Was bei einem solchen Rücktritt für den Versicherungsnehmer herauskommt, lässt sich praktisch nicht prognostizieren. Es liegen zahlreiche Gutachten vor, welche jeweils das Gegenteil behaupten.
  • Über die Dauer der Auseinandersetzung mit der Versicherungswirtschaft kann seriöserweise kein Zeithorizont abgegeben werden. Falls die Versicherung ein Einsehen hat, unsere Kunden, bzw. der Prozessfinanzierer bereit sind, von Ihren berechtigten Forderungen gewisse Abstriche zu machen, könnte unter Umständen ein Vergleich gelingen. Jedenfalls sind wir in Verhandlungen mit den Anwälten der Versicherungen. Falls die Angelegenheit ausgestritten werden muss, ist mit einem sehr langen Zeitraum bis zur Beendigung der Angelegenheiten zu rechen.

Wir fühlen uns gegenüber unseren derzeitigen Mandanten (1.200), aber auch gegenüber zukünftigen Mandanten verpflichtet, eine realistische Stellungnahme abzugeben, die auf einer Erfahrung von drei Jahrzehnten beruht. Gleichzeitig möchten wir aber auch davor warnen, sich voreiligen Versprechungen hinzugeben. Die Erfahrung in der Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass sich Versicherer praktisch bis zur letzten Patrone wehren, bevor irgendetwas bezahlt wird. Dies gilt Insbesondere bei Massenschäden. Versicherer befürchten ja, wenn sie mit einem Teil der Geschädigten einen Vergleich abschließen, dass dann auch die anderen Geschädigten auf den Geschmack kommen.

Für unsere nächste Mandanteninformation haben wir den 01.06.2017 vorgemerkt. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Wir bitten auch um Verständnis, dass es uns aus organisatorischen Gründen aufgrund der massenhaft anfallenden Schäden nicht (immer) möglich ist, unsere Mandanten individuell auf dem Laufenden zu halten.

Bitte verfolgen Sie daher die Nachrichten auf unserer Homepage.

v 588/15 st, 31.03.2017

Wir kämpfen weiter.