Zwischenzeitlich haben wir bei mehreren Tausend Lebensversicherungsverträgen gegenüber den Versicherern erklärt, dass der Vertrag wegen Arglist, Irrtum, falschen Renditeversprechungen angefochten wird.
Weiters wurde wegen falscher und mangelhafter Rücktrittsbelehrung der Rücktritt ausgesprochen und die Verträge hilfsweise gekündigt.
Von den Reaktionen der Versicherer werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
v 588/15 sj, 02.01.2019