Project Description

Lebensversicherung Anfechtung

Mandanteninformation Nr. 8
29. Mai 2018

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wie berichtet, verfügen wir in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Lebensversicherungen über ca. 20 Jahre Erfahrung. Insgesamt kann gesagt werden:

  • Informationspflichten wurden überwiegend nicht erfüllt.
  • Die Rücktrittsbelehrungen waren überwiegend falsch.

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG – ANTWORTEN AUF HÄUFIGE PROBLEME

  • Zunächst werden in Schulungs- und Verkaufsveranstaltungen sowie in Prospekten Renditeversprechungen getätigt, welche realistischerweise nie erzielt werden können.
  • Wenn ein Kunde vor Vertragsablauf aussteigt wird der Verlust dadurch erklärt, dass der Kunde ja vertragsbrüchig geworden ist.
  • Wenn ein Kunde bis zum Ende der Laufzeit (15 – 30 Jahre) durchhält, wird der Verlust durch Einbrüche am Kapitalmarkt erklärt.
  • Diese Erklärungsversuche sind jedoch nicht richtig. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entsteht der Verlust im Normalfall durch die hohen Kosten, Gebühren, Provisionen, Bonifikationen, Steuern, sonstige Be- und Entlohnungen.
  • Das System ist kaskadenartig, das heißt, die vorerwähnten Kosten fallen auf mehreren Ebenen an. Eine Versicherung ist keine Kuh, die im Himmel frisst und auf Erden gemolken werden kann. Da die Kosten das einbezahlte Kapital auffressen, bleibt für den Kunden nicht mehr viel übrig.

Erfahrungsgemäß wehren sich die Versicherer in Prozessen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Es müssen umfangreiche Sachverständigengutachten eingeholt werden, die EU-Richtlinien wurden innerstaatlich teilweise unvollständig umgesetzt, die Materie ist von zahlreichen rechtlichen Problemen durchtränkt. Mitunter muss über 10 Jahre durch die Instanzen (hin bis zum EuGH) prozessiert werden, um zu einem Ergebnis zu gelangen.

Die Frage der Belehrungspflichten wird derzeit vom EuGH überprüft. Naturgemäß werden die Verfahren dadurch verzögert. Deswegen gehen wir auch wegen Arglist (Kostenmaximierung ohne Offenlegung der Kosten) gegen die Lebensversicherungen vor.

Von den mehreren 1.000 betroffenen Verträgen, welche uns zur Bearbeitung vorliegen, haben wir gegen jede Versicherung einige Pilotprozesse gestartet. Die meisten Prozesse sind entweder durch Urteil oder durch Vergleich erledigt worden.

Zwischenzeitlich dürfte die Versicherungswirtschaft jedoch die Dimension des Schadens, welche sie aus Profitgier mit falschen Versprechen angerichtet hat, erkannt haben. In den letzten Gesprächen mit deren Rechtsvertretern wurde uns mitgeteilt, dass außergerichtliche Vergleiche derzeit nicht mehr möglich sind. Man warte ab, wie der Oberste Gerichtshof entscheidet.

Der Prozessfinanzierer hat zwischenzeitlich wieder die Führung mehrerer 100 Prozesse freigegeben. Vom Fortgang der Prozesse werden wir berichten.

In den von uns anhängig gemachten Prozessen stützen wir uns nicht nur auf eine falsche Belehrung, sondern auch auf Arglist. Die Versprechungen der Versicherungswirtschaft waren nämlich in höchstem Ausmaß frivol. Das heißt, dass die Versprechungen auch im günstigsten Fall nach unserem Dafürhalten nicht eingehalten werden konnten.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass gegen die maßgeblichen Personen bei den Versicherungsgesellschaften Strafanzeigen, welche derzeit in Prüfung bzw. Ausarbeitung sind, eingebracht werden. Das strafrechtliche Gegenstück zur zivilrechtlichen Arglist ist nämlich der Betrug.

Mandanten, für welche derzeit noch nicht geklagt wird, haben keinen Schaden zu befürchten. Ihre Forderungen wurden nämlich bereits fällig gestellt. Die Zinsen (4 % pro Jahr) laufen unerbittlich gegen die Versicherungsgesellschaften.

sa, v 588/15 sj,sch, KII, 29.05.2018

Lebensversicherung Anfechtung

Mandanteninformation Nr. 8
29. Mai 2018

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wie berichtet, verfügen wir in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Lebensversicherungen über ca. 20 Jahre Erfahrung. Insgesamt kann gesagt werden:

  • Informationspflichten wurden überwiegend nicht erfüllt.
  • Die Rücktrittsbelehrungen waren überwiegend falsch.

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG – ANTWORTEN AUF HÄUFIGE PROBLEME

  • Zunächst werden in Schulungs- und Verkaufsveranstaltungen sowie in Prospekten Renditeversprechungen getätigt, welche realistischerweise nie erzielt werden können.
  • Wenn ein Kunde vor Vertragsablauf aussteigt wird der Verlust dadurch erklärt, dass der Kunde ja vertragsbrüchig geworden ist.
  • Wenn ein Kunde bis zum Ende der Laufzeit (15 – 30 Jahre) durchhält, wird der Verlust durch Einbrüche am Kapitalmarkt erklärt.
  • Diese Erklärungsversuche sind jedoch nicht richtig. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entsteht der Verlust im Normalfall durch die hohen Kosten, Gebühren, Provisionen, Bonifikationen, Steuern, sonstige Be- und Entlohnungen.
  • Das System ist kaskadenartig, das heißt, die vorerwähnten Kosten fallen auf mehreren Ebenen an. Eine Versicherung ist keine Kuh, die im Himmel frisst und auf Erden gemolken werden kann. Da die Kosten das einbezahlte Kapital auffressen, bleibt für den Kunden nicht mehr viel übrig.

Erfahrungsgemäß wehren sich die Versicherer in Prozessen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Es müssen umfangreiche Sachverständigengutachten eingeholt werden, die EU-Richtlinien wurden innerstaatlich teilweise unvollständig umgesetzt, die Materie ist von zahlreichen rechtlichen Problemen durchtränkt. Mitunter muss über 10 Jahre durch die Instanzen (hin bis zum EuGH) prozessiert werden, um zu einem Ergebnis zu gelangen.

Die Frage der Belehrungspflichten wird derzeit vom EuGH überprüft. Naturgemäß werden die Verfahren dadurch verzögert. Deswegen gehen wir auch wegen Arglist (Kostenmaximierung ohne Offenlegung der Kosten) gegen die Lebensversicherungen vor.

Von den mehreren 1.000 betroffenen Verträgen, welche uns zur Bearbeitung vorliegen, haben wir gegen jede Versicherung einige Pilotprozesse gestartet. Die meisten Prozesse sind entweder durch Urteil oder durch Vergleich erledigt worden.

Zwischenzeitlich dürfte die Versicherungswirtschaft jedoch die Dimension des Schadens, welche sie aus Profitgier mit falschen Versprechen angerichtet hat, erkannt haben. In den letzten Gesprächen mit deren Rechtsvertretern wurde uns mitgeteilt, dass außergerichtliche Vergleiche derzeit nicht mehr möglich sind. Man warte ab, wie der Oberste Gerichtshof entscheidet.

Der Prozessfinanzierer hat zwischenzeitlich wieder die Führung mehrerer 100 Prozesse freigegeben. Vom Fortgang der Prozesse werden wir berichten.

In den von uns anhängig gemachten Prozessen stützen wir uns nicht nur auf eine falsche Belehrung, sondern auch auf Arglist. Die Versprechungen der Versicherungswirtschaft waren nämlich in höchstem Ausmaß frivol. Das heißt, dass die Versprechungen auch im günstigsten Fall nach unserem Dafürhalten nicht eingehalten werden konnten.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass gegen die maßgeblichen Personen bei den Versicherungsgesellschaften Strafanzeigen, welche derzeit in Prüfung bzw. Ausarbeitung sind, eingebracht werden. Das strafrechtliche Gegenstück zur zivilrechtlichen Arglist ist nämlich der Betrug.

Mandanten, für welche derzeit noch nicht geklagt wird, haben keinen Schaden zu befürchten. Ihre Forderungen wurden nämlich bereits fällig gestellt. Die Zinsen (4 % pro Jahr) laufen unerbittlich gegen die Versicherungsgesellschaften.

sa, v 588/15 sj,sch, KII, 29.05.2018