Project Description

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 7
31. Januar 2018

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wie bereits berichtet, gefallen sich die Lebensversicherer darin, den Kunden, welche jahrelang der Lebensversicherung vertraut haben, bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche Prügel zwischen die Füße zu werfen.

Da unsere Mandanten in der Regel nicht genau wissen

  • wann sie welche Beträge einbezahlt haben,
  • wann welche Beträge ausbezahlt wurden,
  • wurde in der Vergangenheit versucht, die Versicherungsgesellschaften dazu zu zwingen, die Daten über die Lebensversicherungen herauszugeben.

Infolge Weigerung der Versicherungen musste geklagt werden. Zwischenzeitlich verfügen wir über 28 Entscheidungen. Die Gerichtsentscheidungen sind zum Großteil noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidungen sind auch äußerst unterschiedlich ausgefallen.

Unseres Erachtens stellt es eine Ungehörigkeit der Versicherungen dar, die Herausgabe von Urkunden und Informationen von Gebühren abhängig zu machen oder gänzlich zu verweigern. Schließlich kassiert eine Versicherungsgesellschaft für die Verwaltung der Verträge ja immense Kosten. Zudem fallen bei der Versicherungsgesellschaft für die Herausgabe von Urkunden und Informationserteilung keine zusätzlichen Kosten an.

Parallel zu diesen Klagen haben wir weit über 100 „Pilotprozesse“ in ganz Österreich anhängig gemacht. Die Reaktionen der Versicherungsgesellschaften sind höchst unterschiedlich.

Zunächst haben nahezu alle Versicherer die Erbringung von Entschädigungsleistungen abgelehnt. Mittlerweile scheinen die Versicherer zu erkennen, dass ihnen längeres Zuwarten schadet. Immerhin wird ja das, was unseren Mandanten zusteht, mit 4% verzinst. Dies entspricht infolge der KESt Sparbuchzinsen von 5,33%. Solche Zinsen sind derzeit realistischerweise nicht erzielbar.

Wieder einmal zeigt sich, dass die Abwicklung von Massenschäden ihre Zeit braucht. Die uns vorliegenden Angebote der Versicherungen sind merklich höher, als die uns bekannten Vergleiche von anderen Institutionen, wie etwa VKI, etc.

Der Prozessfinanzierer, welcher unsere Tätigkeit finanziert, ist wirtschaftlich so potent, daß er eine maximale Entschädigung einer schnellen Lösung vorzieht.

Wir bitten daher die Geschädigten, welche noch nicht von den erfolgten Vergleichsabschlüssen profitiert haben, noch etwas zuzuwarten. Wir sind überzeugt, daß durch dieses Zuwarten höhere Vergleichsbeträge erzielt werden können.

Im Übrigen sind wir der Ansicht, dass, einen normalen Verlauf der Dinge vorausgesetzt, in den nächsten 6–8 Monaten mit Versicherungen Generalvergleiche erzielt werden können.

Wie aus beiliegendem Urteil gegen die Generali Versicherung AG ersichtlich ist, erfolgen nunmehr nach heftiger Gegenwehr der Versicherungen die ersten Zusprüche.

v 588/15 r, 510 Feldkirch, im Jänner 2018

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 7
31. Januar 2018

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wie bereits berichtet, gefallen sich die Lebensversicherer darin, den Kunden, welche jahrelang der Lebensversicherung vertraut haben, bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche Prügel zwischen die Füße zu werfen.

Da unsere Mandanten in der Regel nicht genau wissen

  • wann sie welche Beträge einbezahlt haben,
  • wann welche Beträge ausbezahlt wurden,
  • wurde in der Vergangenheit versucht, die Versicherungsgesellschaften dazu zu zwingen, die Daten über die Lebensversicherungen herauszugeben.

Infolge Weigerung der Versicherungen musste geklagt werden. Zwischenzeitlich verfügen wir über 28 Entscheidungen. Die Gerichtsentscheidungen sind zum Großteil noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidungen sind auch äußerst unterschiedlich ausgefallen.

Unseres Erachtens stellt es eine Ungehörigkeit der Versicherungen dar, die Herausgabe von Urkunden und Informationen von Gebühren abhängig zu machen oder gänzlich zu verweigern. Schließlich kassiert eine Versicherungsgesellschaft für die Verwaltung der Verträge ja immense Kosten. Zudem fallen bei der Versicherungsgesellschaft für die Herausgabe von Urkunden und Informationserteilung keine zusätzlichen Kosten an.

Parallel zu diesen Klagen haben wir weit über 100 „Pilotprozesse“ in ganz Österreich anhängig gemacht. Die Reaktionen der Versicherungsgesellschaften sind höchst unterschiedlich.

Zunächst haben nahezu alle Versicherer die Erbringung von Entschädigungsleistungen abgelehnt. Mittlerweile scheinen die Versicherer zu erkennen, dass ihnen längeres Zuwarten schadet. Immerhin wird ja das, was unseren Mandanten zusteht, mit 4% verzinst. Dies entspricht infolge der KESt Sparbuchzinsen von 5,33%. Solche Zinsen sind derzeit realistischerweise nicht erzielbar.

Wieder einmal zeigt sich, dass die Abwicklung von Massenschäden ihre Zeit braucht. Die uns vorliegenden Angebote der Versicherungen sind merklich höher, als die uns bekannten Vergleiche von anderen Institutionen, wie etwa VKI, etc.

Der Prozessfinanzierer, welcher unsere Tätigkeit finanziert, ist wirtschaftlich so potent, daß er eine maximale Entschädigung einer schnellen Lösung vorzieht.

Wir bitten daher die Geschädigten, welche noch nicht von den erfolgten Vergleichsabschlüssen profitiert haben, noch etwas zuzuwarten. Wir sind überzeugt, daß durch dieses Zuwarten höhere Vergleichsbeträge erzielt werden können.

Im Übrigen sind wir der Ansicht, dass, einen normalen Verlauf der Dinge vorausgesetzt, in den nächsten 6–8 Monaten mit Versicherungen Generalvergleiche erzielt werden können.

Wie aus beiliegendem Urteil gegen die Generali Versicherung AG ersichtlich ist, erfolgen nunmehr nach heftiger Gegenwehr der Versicherungen die ersten Zusprüche.

v 588/15 r, 510 Feldkirch, im Jänner 2018