Project Description

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 6
21. August 2017

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wie in der Angelegenheit „Anfechtung – Rücktritt – Lebensversicherung“ bereits mehrfach berichtet, haben wir für unsere Mandanten keinen Rücktritt (in Deutschland Widerruf) erklärt. Der Grund liegt darin, dass vor allem in Deutschland eine Judikatur vorherrscht, welche bei einem Rücktritt / Widerruf praktisch nicht mehr als die einbezahlten Prämien abzüglich Risikoprämie abzüglich Fondsverluste zuspricht.

Wie bereits mehrfach betont, fechten wir die Lebensversicherungsverträge wegen Arglist an. Arglist ist die zivilrechtliche Tochter des strafrechtlichen Betruges. Nach unseren Behauptungen, welche durch zahlreiche Gutachten belegt sind, haben die Versicherer Renditen versprochen, welche unter keinen Bedingungen erzielbar waren.

Die mangelnden Renditen sind nicht auf die Lage im Kapitalmarkt zurückzuführen. Die Rendite ist deshalb nicht zu erzielen, weil mehr als ein Duzend Kostenarten vom Anlegergeld abgezogen werden. Der verbleibende Rest schafft es nicht einmal, langfristig einen Inflationsausgleich zu erwirtschaften.

Wir konnten zwischenzeitlich mit einigen, kleineren Versicherungen in Liechtenstein und Österreich Individualvergleiche abschließen. Die Vergleiche sind jeweils mit einer Stillschweigensklausel belegt.

Der Kampf mit den Versicherern wird sich, falls die Versicherer nicht einlenken, noch über Jahre hindurch ziehen. Vergleichbare Fälle, welche wir in einem effizienten Rechtssystem (Liechtenstein) durchgezogen haben, erforderten eine Verfahrensdauer von nahezu einem Jahrzehnt. Letztlich haben wir jedoch, mit Hilfe mehrerer Prozessfinanzierer, obsiegt.

Besonders trist ist die Situation bei Personen, welche die Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Fremdwährungskredit abgeschlossen haben. Die Tilgungsträger-Endfälligkeit-Variante bringt für den Kunden mit absoluter Sicherheit einen Verlust. In der Regel steigen die Schulden in der Fremdwährung. Die Versicherung erwirtschaftet in der Regel nicht einmal das, was einbezahlt wurde. Die Schere, welche den Schaden bildet, wird immer größer.

Wir raten daher all unseren Kunden, die fondsgebundenen Lebensversicherungen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Das Guthaben aus der Lebensversicherung sollte, falls es für einen Kredit verpfändet ist, an die Bank einbezahlt werden. Beim Lebensversicherungsvertrag vergleichen wir das Versprochene mit dem tatsächlich Ausbezahlten. Die Differenz klagen wir im Regelfall ein.

Im Übrigen haben einige Versicherer bereits eingesehen, dass sie seinerzeit Renditen versprochen haben, welche jenseits von gut und böse waren. Die hohen Versprechen waren vor allem davon getrieben, dass Vorstände den Aktionären ja Gewinne abliefern müssen. Diese Gewinne konnten nur dann erzielt werden, indem den Kunden möglichst viel Geld weggenommen wird.

v, el 588/15 le, sch, 21.08.2017

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 6
21. August 2017

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wie in der Angelegenheit „Anfechtung – Rücktritt – Lebensversicherung“ bereits mehrfach berichtet, haben wir für unsere Mandanten keinen Rücktritt (in Deutschland Widerruf) erklärt. Der Grund liegt darin, dass vor allem in Deutschland eine Judikatur vorherrscht, welche bei einem Rücktritt / Widerruf praktisch nicht mehr als die einbezahlten Prämien abzüglich Risikoprämie abzüglich Fondsverluste zuspricht.

Wie bereits mehrfach betont, fechten wir die Lebensversicherungsverträge wegen Arglist an. Arglist ist die zivilrechtliche Tochter des strafrechtlichen Betruges. Nach unseren Behauptungen, welche durch zahlreiche Gutachten belegt sind, haben die Versicherer Renditen versprochen, welche unter keinen Bedingungen erzielbar waren.

Die mangelnden Renditen sind nicht auf die Lage im Kapitalmarkt zurückzuführen. Die Rendite ist deshalb nicht zu erzielen, weil mehr als ein Duzend Kostenarten vom Anlegergeld abgezogen werden. Der verbleibende Rest schafft es nicht einmal, langfristig einen Inflationsausgleich zu erwirtschaften.

Wir konnten zwischenzeitlich mit einigen, kleineren Versicherungen in Liechtenstein und Österreich Individualvergleiche abschließen. Die Vergleiche sind jeweils mit einer Stillschweigensklausel belegt.

Der Kampf mit den Versicherern wird sich, falls die Versicherer nicht einlenken, noch über Jahre hindurch ziehen. Vergleichbare Fälle, welche wir in einem effizienten Rechtssystem (Liechtenstein) durchgezogen haben, erforderten eine Verfahrensdauer von nahezu einem Jahrzehnt. Letztlich haben wir jedoch, mit Hilfe mehrerer Prozessfinanzierer, obsiegt.

Besonders trist ist die Situation bei Personen, welche die Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Fremdwährungskredit abgeschlossen haben. Die Tilgungsträger-Endfälligkeit-Variante bringt für den Kunden mit absoluter Sicherheit einen Verlust. In der Regel steigen die Schulden in der Fremdwährung. Die Versicherung erwirtschaftet in der Regel nicht einmal das, was einbezahlt wurde. Die Schere, welche den Schaden bildet, wird immer größer.

Wir raten daher all unseren Kunden, die fondsgebundenen Lebensversicherungen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Das Guthaben aus der Lebensversicherung sollte, falls es für einen Kredit verpfändet ist, an die Bank einbezahlt werden. Beim Lebensversicherungsvertrag vergleichen wir das Versprochene mit dem tatsächlich Ausbezahlten. Die Differenz klagen wir im Regelfall ein.

Im Übrigen haben einige Versicherer bereits eingesehen, dass sie seinerzeit Renditen versprochen haben, welche jenseits von gut und böse waren. Die hohen Versprechen waren vor allem davon getrieben, dass Vorstände den Aktionären ja Gewinne abliefern müssen. Diese Gewinne konnten nur dann erzielt werden, indem den Kunden möglichst viel Geld weggenommen wird.

v, el 588/15 le, sch, 21.08.2017