Project Description

Rücktritt Lebensversicherung

Februar 2016

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN KÖNNEN NICHT FUNKTIONIEREN.

Namhafte Gutachter und Experten, der Österreichische Oberste Gerichtshof und der Deutsche Bundesgerichtshof bestätigen, dass ein zeitlich unbefristeter Rücktritt von Lebensversicherungen, unabhängig, ob sie noch laufen, ob sie storniert wurden, ob sie rückgekauft wurden, ob sie prämienfrei gestellt wurden, möglich ist.

Nach Gutachten, welche uns vorliegen, ist der Geschädigte berechtigt, das einbezahlte Kapital zuzüglich 4 % Zinsen ab Einzahlungstag zurückzuverlangen. Abzuziehen ist lediglich ein geringer Betrag für die Abdeckung des Todfallsrisikos.

Bei einer 15-jährigen Laufzeit gelangt man so zu einer beträchtlichen Nachzahlungspflicht der Versicherung. Im Schnitt hat die Versicherung pro eingezahlten EUR 10.000,00 bis zu EUR 5.000,00 nachzuzahlen.

Wir vertreten zahlreiche Mandanten. Nach Schätzungen wird sich die Geschädigtengemeinschaft auf ca 5.000 Geschädigte belaufen. Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten, die wir vertreten, können wir sehr günstige Bedingungen für die Vertretung anbieten.

Des weiteren haben zahlreiche Prozessfinanzierer ihr Interesse bekundet, die Finanzierung von geschädigten Ansprüchen gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen.

Unterstützung finden Sie auch auf der Homepage der „Geldkämpfer“

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

v 588/15 ha, KI, 26.02.2016

Rücktritt Lebensversicherung

Februar 2016

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN KÖNNEN NICHT FUNKTIONIEREN.

Namhafte Gutachter und Experten, der Österreichische Oberste Gerichtshof und der Deutsche Bundesgerichtshof bestätigen, dass ein zeitlich unbefristeter Rücktritt von Lebensversicherungen, unabhängig, ob sie noch laufen, ob sie storniert wurden, ob sie rückgekauft wurden, ob sie prämienfrei gestellt wurden, möglich ist.

Nach Gutachten, welche uns vorliegen, ist der Geschädigte berechtigt, das einbezahlte Kapital zuzüglich 4 % Zinsen ab Einzahlungstag zurückzuverlangen. Abzuziehen ist lediglich ein geringer Betrag für die Abdeckung des Todfallsrisikos.

Bei einer 15-jährigen Laufzeit gelangt man so zu einer beträchtlichen Nachzahlungspflicht der Versicherung. Im Schnitt hat die Versicherung pro eingezahlten EUR 10.000,00 bis zu EUR 5.000,00 nachzuzahlen.

Wir vertreten zahlreiche Mandanten. Nach Schätzungen wird sich die Geschädigtengemeinschaft auf ca 5.000 Geschädigte belaufen. Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten, die wir vertreten, können wir sehr günstige Bedingungen für die Vertretung anbieten.

Des weiteren haben zahlreiche Prozessfinanzierer ihr Interesse bekundet, die Finanzierung von geschädigten Ansprüchen gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen.

Unterstützung finden Sie auch auf der Homepage der „Geldkämpfer“

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

v 588/15 ha, KI, 26.02.2016